Bava Kamma 229

Kapitel 229

א לא צריך לאהדורי עליה כולי האי
1 so sind alle diese Vorbedingungen nicht nötig. –
ב ודלמא איצטריך ליה זוזי וזבין אמר רב אשי הרי יצא לו שם גניבה בעיר:
2 Vielleicht brauchte er Geld!? R. Aši erwiderte: Der bei ihm verübte Diebstahl ist ja stadtbekannt.
ג איתמר גנב ומכר ואח"כ הוכר הגנב רב משמיה דרבי חייא אמר הדין עם הראשון ר' יוחנן משמיה דרבי ינאי אמר הדין עם השני
3 Es wurde gelehrt: Wenn jemand etwas gestohlen und verkauft hat und der Dieb entdeckt wird, so halte sich [der Eigentümer], wie Rabh im Namen R. Ḥijas sagt, an den ersten, und wie R. Joḥanan im Namen R. Jannajs sagt, an den zweiten.
ד אמר רב יוסף לא פליגי כאן לפני יאוש הדין עם השני כאן לאחר יאוש הדין עם הראשון
4 R. Joseph sagte: Sie streiten aber nicht: das eine vor der Desperation, dann halte er sich an den zweiten, das andere nach der Desperation, dann halte er sich an den ersten.
ה ותרוייהו אית להו דרב חסדא
5 Und beide halten sie von der Lehre R. Ḥisdas.
ו א"ל אביי ולא פליגי הא מתנות כהונה כלפני יאוש דמי ופליגי דתנן אמר לו מכור לי מעיה של פרה והיו בהן מתנות נותנן לכהן ואינו מנכה לו מן הדמים לקח הימנו במשקל נותנו לכהן ומנכה לו מן הדמים
6 Abajje sprach zu ihm: Streiten sie etwa nicht, sie streiten ja über die Priestergaben, und bei diesen gleicht es ja dem Falle vor der Desperation!? Wir haben nämlich gelernt: Wenn jemand zu einem gesagt hat: verkaufe mir das Eingeweide dieser Kuh, und darunter sich die Priestergaben befinden, so muß er sie dem Priester geben und darf es jenem vom Preise nicht abziehen; hat er es aber nach Gewicht gekauft, so muß er es dem Priester geben und ziehe es jenem vom Preise ab.
ז ואמר רב לא שנו אלא ששקל לעצמו אבל שקל לו הטבח הדין עם הטבח
7 Hierzu sagte Rabh, dies lehrten sie nur von dem Falle, wenn er selber es gewogen hat, wenn aber der Schlächter es ihm zugewogen hat, so hat er sich an den Schlächter zu halten. –
ח אימא אף דין עם הטבח מהו דתימא אין מתנות כהונה נגזלות קמ"ל
8 Lies: kann er sich auch an den Schlächter halten. Man könnte nämlich glauben, die Priestergaben können nicht geraubt werden, so lehrt er uns. –
ט ולאביי דאמר פליגי במאי פליגי בדרב חסדא
9 Worüber streiten sie nach Abajje, welcher sagt, sie streiten wohl? – Über die Lehre R. Ḥisdas.
י רב זביד אמר כגון שנתייאשו הבעלים ביד לוקח ולא נתייאשו ביד גנב
10 R. Zebid erklärte: In dem Falle, wenn der Eigentümer es aufgegeben hat erst als es bereits im Besitze des Käufers war, nicht aber als es noch im Besitze des Diebes war.
יא ובהא פליגי מר סבר יאוש ואח"כ שינוי רשות קני שינוי רשות ואח"כ יאוש לא קני ומ"ס לא שנא
11 Ihr Streit besteht also in folgendem: einer ist der Ansicht, durch Desperation und darauffolgenden Besitzwechsel erfolge eine Aneignung, nicht aber durch Besitzwechsel und darauffolgende Desperation, und einer ist der Ansicht, es gebe hierbei keinen Unterschied.
יב רב פפא אמר בגלימא דכ"ע לא פליגי דהדר למריה והכא בעשו בו תקנת השוק קמיפלגי
12 R. Papa erklärte: Alle stimmen überein, daß der Eigentümer das Gewand zurückerhalte, sie streiten vielmehr, ob sich hierauf der Marktschutz erstrecke.
יג רב משמיה דר' חייא אמר הדין עם הראשון דינא דלוקח דלישקול זוזי מגנב ולא עשו בו תקנת השוק ור' יוחנן משום דר' ינאי אמר הדין עם השני דינא דלוקח דלישקול מבעל הבית ועשו בו תקנת השוק
13 Rabh sagt im Namen R. Ḥijas, er habe sich an den ersten zu halten, nämlich der Käufer; er hat sein Geld vom Diebe zu verlangen, denn hierauf erstreckt sich der Marktschutz nicht. R. Joḥanan sagt im Namen R. Jannajs, er habe sich an den zweiten zu halten, nämlich der Käufer; er hat sein Geld vom Eigentümer zu verlangen, denn hierauf erstreckt sich der Marktschutz wohl. –
יד וסבר רב לא עשו בו תקנת השוק והא רב הונא תלמידיה דרב הוה וחנן בישא גנב גלימא וזבנה אתא לקמיה דרב הונא א"ל לההוא גברא זיל שרי עביטך
14 Ist denn Rabh der Ansicht, hierauf erstrecke sich der Marktschutz nicht, R. Hona war ja ein Schüler Rabhs, und als einst der böse Ḥanan ein Kleidungsstück gestohlen und es verkauft hatte und die Sache vor R. Hona kam, sprach er zu jenem: Geh, löse dein Pfand aus!? –
טו שאני חנן בישא כיון דליכא לאישתלומי מיניה כלא הוכר דמי
15 Anders verhielt es sich beim bösen Ḥanan; da von ihm nichts zu erlangen war, so war es ebenso als würde man den Dieb überhaupt nicht entdeckt haben.
טז אמר רבא אם גנב מפורסם הוא לא עשו בו תקנת השוק והא חנן בישא דמפורסם הוה ועשו בו תקנת השוק נהי דמפורסם לבישותא לגניבותא לא מפורסם
16 Raba sagte: Ist es ein bekannter Dieb, so hat bei diesem der Marktschutz keine Anwendung. – Der böse Ḥanan war ja bekannt, dennoch wurde bei ihm der Marktschutz berücksichtigt!? – Er war als boshaft bekannt, als Dieb war er nicht bekannt.
יז איתמר גנב ופרע בחובו גנב ופרע בהיקיפו לא עשו בו תקנת השוק דאמרי לא אדעתא דהנהו יהיבת ליה מידי
17 Es wurde gelehrt: Wenn jemand etwas gestohlen und damit eine Geldschuld bezahlt hat, gestohlen und eine Warenschuld bezahlt hat, so hat hierbei der Marktschutz keine Geltung, weil [der Eigentümer] sagen kann: nicht darauf hast du ihm geborgt.
יח משכנתא שוי מאתן במאה עשו בו תקנת השוק שוה בשוה אמימר אמר לא עשו בו תקנת השוק מר זוטרא אמר עשו בו תקנת השוק
18 Wenn er eine Sache im Werte von zweihundert für hundert verpfändet hat, so hat hierbei der Marktschutz Geltung, wenn gegen den gleichen Wert, so hat hierbei, wie Amemar sagt, der Marktschutz keine Geltung, und wie Mar Zuṭra sagt, wohl Geltung.
יט (והלכתא עשו בו תקנת השוק)
19 Die Halakha ist, hierbei hat der Marktschutz Geltung,
כ זבינא שוה בשוה עשו בו תקנת השוק שוה מאה במאתן רב ששת אמר לא עשו בו תקנת השוק רבא אמר עשו בו תקנת השוק
20 Beim Verkaufe einer Sache für ihren richtigen Wert hat der Marktschutz Geltung, bei einer Sache im Werte von hundert für zweihundert hat der Marktschutz, wie R. Šešeth sagt, keine Geltung, und wie Raba sagt, wohl Geltung.
כא והלכתא בכולהו עשו בו תקנת השוק לבר מגנב ופרע בחובו גנב ופרע בהיקיפו:
21 Die Halakha ist, in all diesen Fällen hat der Marktschutz Geltung, ausgenommen der Fall, wenn einer etwas gestohlen und damit eine Geldschuld, oder gestohlen und damit eine Warenschuld bezahlt hat.
כב אבימי בר נאזי חמוה דרבינא הוה מסיק בההוא גברא ארבעה זוזי גנב גלימא אתיא ניהליה אוזפיה ארבעה זוזי אחריני לסוף הוכר הגנב אתא לקמיה דרבינא
22 Abimi b. Nazi, der Schwiegervater Rabinas, hatte von jemand vier Zuz zu erhalten; da stahl dieser ein Gewand und brachte es ihm, und er lieh ihm darauf noch weitere vier Zuz. Später wurde der Dieb entdeckt. Als er hierauf vor Rabina kam,
כג אמר קמאי גנב ופרע בחובו ולא בעי למיתב ליה ולא מידי הנך ארבעה זוזי אחריני שקול זוזך והדר גלימי
23 sprach dieser: Hinsichtlich der ersten heißt dies: gestohlen und damit eine Schuld bezahlt, somit braucht er dir nichts zu ersetzen, die anderen vier Zuz kannst du verlangen, und du gib das Gewand zurück.
כד מתקיף לה רב כהן ודלמא גלימא בהני זוזי קמאי יהבה ניהליה גנב ופרע בחובו גנב ופרע בהיקיפו וארבעה זוזי בתראי הימוני הימניה כי היכי דהימניה מעיקרא איגלגל מילתא מטא לקמיה דרבי אבהו אמר הלכתא כרב כהן
24 R. Kahan wandte ein: Vielleicht hat er es ihm für den ersten Betrag gegeben, das heißt also gestohlen und damit eine Geldschuld bezahlt, gestohlen und damit eine Warenschuld bezahlt, und die anderen vier Zuz traute er ihm, wie er ihm auch das erste Mal getraut hat!? Mittlerweile ging die Sache weiter und kam vor R. Abahu; da sprach er: Die Halakha ist wie R. Kahan.
כה נרשאה גנב ספרא זבניה לפפונאה בתמנן זוזי אזל פפונאה זבניה לבר מחוזאה במאה ועשרין זוזי לסוף הוכר הגנב אמר אביי ליזיל מרי דספרא ויהב ליה לבר מחוזא תמנן זוזי ושקיל ספריה ואזיל בר מחוזאה ושקיל ארבעין מפפונאה
25 Einst stahl ein Neresenser ein Buch und verkaufte es an einen Paponenser für achtzig Zuz, worauf der Paponenser ging und es an einen Maḥozenser für hundertundzwanzig Zuz verkaufte; später wurde der Dieb entdeckt. Da entschied Abajje, daß der Eigentümer des Buches an den Maḥozenser achtzig Zuz zahle und sein Buch zurückerhalte, und der Maḥozenser die vierzig Zuz vom Paponenser zurückerhalte.
כו מתקיף לה רבא השתא לוקח מגנב עשו בו תקנת השוק לוקח מלוקח מיבעיא
26 Raba wandte ein: Wenn der Marktschutz für den gilt, der vom Diebe kauft, um wieviel mehr gilt er für den, der vom Käufer kauft!?
כז אלא אמר רבא ליזיל מריה דספרא ויהיב ליה לבר מחוזאה מאה ועשרין זוזי ושקיל ספריה וליזיל מרי דספרא ולישקול ארבעין מפפונאה ותמנן מנרשאה:
27 Vielmehr, sagte Raba, zahle der Eigentümer des Buches hundertundzwanzig Zuz an den Maḥozenser und erhalte sein Buch, sodann verlange der Eigentümer des Buches vierzig vom Paponenser und achtzig vom Neresenser zurück.
כח <big><strong>מתני׳</strong></big> זה בא בחביתו של יין וזה בא בכדו של דבש נסדקה חבית של דבש ושפך זה את יינו והציל את הדבש לתוכו
28 <b>W</b><small>ENN EINER MIT SEINEM</small> F<small>ASSE</small> W<small>EIN UND EIN ANDERER MIT SEINEM</small> K<small>RUGE</small> H<small>ONIG KOMMT UND DAS</small> H<small>ONIGFASS PLATZT, UND DER EINE SEINEN</small> W<small>EIN AUSSCHÜTTET UND DEN</small> H<small>ONIG IN</small> [<small>SEIN</small> F<small>ASS</small>] <small>RETTET, </small>